Tageselternverein

Herzlich Willkommen

Der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. ist seit über 20 Jahren Ansprechpartner für Kindertagespflege im südlichen Landkreis Karlsruhe. Die Begleitung von jungen Familien, Kindern und Kindertagespflegepersonen ist für uns eine Herzensangelegenheit. Als freier Träger der Jugendhilfe kümmert sich der Verein in sieben Mitgliedsgemeinden seit 2002 um alle Fragen und Anliegen rund um die Betreuung von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege. Zu den Mitgliedsgemeinden des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. gehören: Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Pfinztal, Rheinstetten und Waldbronn. Das Angebot der Kindertagespflege richtet sich maßgeblich an Kinder zwischen einem und drei Lebensjahren, kann jedoch als ergänzende Leistung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zu Betreuung in Kindergarten und Schule fungieren. Neben Beratung, Vermittlung und Betreuung von Familien und Kindertagespflegepersonen ist der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. für folgende Bereiche der Kindertagespflege zuständig:

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Ein weiterer besonderer Schwerpunkt im südlichen Landkreis sind die TigeR-Häuser des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.: Hier arbeiten mindestens zwei Kindertagespflegepersonen im Tandem in speziell für die Kindertagespflege genutzten Räumlichkeiten (KinderTagespflege in anderen geeigneten Räumen =TigeR). Die pädagogische Leitung und Trägerschaft dieser Einrichtungen liegt beim Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V..

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FAQ

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Die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater wird als Kindertagespflege bezeichnet.

Eine Tagesmutter/ ein Tagesvater wird als Kindertagespflegeperson bezeichnet

Eine Tagesmutter/ ein Tagesvater betreut bis zu 5 fremde Kinder

Kindertagespflege richtet sich insbesondere an Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr. Eltern haben in dieser Altersspanne ein sog. „Wunsch- und Wahlrecht“ und können selbst entscheiden, ob ihr Kind bei einer Tagesmutter/Tagesvater oder in einer Kita betreut wird. Ab dem 3. Geburtstag bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt die Kindertagespflege als ergänzende Maßnahme.

Eine Tagesmutter/ ein Tagesvater arbeitet entweder selbständig in den eigenen Räumen, im Zusammenschluss mit einer anderen Kindertagespflegeperson in speziell dafür angemieteten Räumen oder in Anstellung in einem TigeR-Haus des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V.. Eine weitere Möglichkeit ist die Betreuung von Kindern im Haushalt der Eltern. Hier ist die Tagesmutter/ der Tagesvater bei den Eltern angestellt.

Eine Tagesmutter, die selbständig in ihren Privaträumen Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreut, nennt man selbständige Kindertagespflegeperson.

Eine Großtagespflegestelle ist ein Zusammenschluss von mehreren Kindertagespflegepersonen, die zusammen Kinder betreuen.

In einem TigeR-Haus arbeiten Kindertagespflegepersonen in Festanstellung. Der Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V. ist Arbeitgeber und Träger von 7 TigeR-Häusern im südlichen Landkreis Karlsruhe.

Eine Tagesmutter/ ein Tagesvater muss zuerst einen Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson absolviert haben. Dann stellt das zuständige Jugendamt nach Eignungsüberprüfung eine Pflegeerlaubnis aus. Nur mit einer gültigen Pflegeerlaubnis darf man im Rahmen der Kindertagespflege Kinder betreuen.

Der Betreuungsbedarf von Kindern in den ersten 3 Lebensjahren ist sehr unterschiedlich. Kindertagespflege deckt dabei genau den Bedarf, den Eltern (beispielsweise durch Berufstätigkeit) haben, ab.

Die Betreuung bei einer Tagesmutter/ einem Tagesvater wird durch die Jugendhilfe bezuschusst. Eltern zahlen einkommensabhängig einen Eigenanteil. Eine ausführliche Beratung zur Finanzierung des Betreuungsplatzes erhalten Sie individuell durch eine Fachberatung des Tageselternvereins Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e.V..

Jede Tagesmutter oder Tagesvater braucht eine Pflegeerlaubnis (PE), wenn Sie Kinder betreuen möchte. Die Pflegeerlaubnis wird durch das Kreisjugendamt ausgestellt und gilt für 5 Jahre. Grundlage für die Pflegeerlaubnis ist die Eignungsfeststellung durch das Jugendamt. Dazu finden Hausbesuche statt und es werden Gespräche geführt. Außerdem müssen die Kindertagespflegepersonen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und einen Kurs zur Ersten Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern absolvieren. Die Pflegeerlaubnis gilt für fünf Jahre.

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